Solistenensemble

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dörte Siebecke von Stella Romantika

 

§ 1 Vertragspartner

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen

Dörte Siebecke und ihren Vertragspartnern bzw. Kunden.

 

 

§ 2 Vertrag

 

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn

Dörte Siebecke eine Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden sendet. Dies gilt auch für die Bestätigung von mündlichen Absprachen.

 

 

§ 3 Auftragsstornierung

 

Bei Stornierung eines Vertrages durch den Kunden werden dem Kunden sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten und die Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung betragen die Stornierungskosten mindestens 50 % der vereinbarten Vergütung.

 

Ein Rücktritt von Dörte Siebecke ist nur aus wichtigem Grund möglich, dazu gehören insbesondere auch technisch bedingte Ausfälle und Krankheit. Dörte Siebecke wird dem Kunden in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatz anbieten.

 

 

§ 4 GEMA – Gebühren

 

Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung anzumelden.  Alle Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und sind direkt an die GEMA abzuführen.

 

 

§ 5 Zahlungen

 

Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin bzw. bei fehlender Fälligkeit spätestens bei Veranstaltungsende direkt an Dörte Siebecke zu leisten.

 

 

§ 6 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies gilt entsprechend, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist.